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Der Schatzmeister verwaltet die Kasse und das Konto des Vereins. Er führt das Kassenbuch mit den erforderlichen Belegen. Auszahlungen sind auf schriftliche Anweisungen des Vorsitzenden oder seines 1. Stellvertreters vorzunehmen. Die Vereinsgruppen sind nicht kontoführungspflichtig.

Der Verein finanziert sich durch:

  • Mitgliedsbeiträge
  • öffentliche Zuschüsse
  • Spenden
  • Einnahmen aus wirtschaftlichen Betrieben.

Die finanziellen Mittel sind sparsam und effektiv, ausschließlich für die in § 2 festgelegten Zwecke zu verwenden.

Weitere Festlegungen regelt die Finanzordnung des Vereins.

 

 

 

 

 

   

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