Neuigkeiten  

   

Bildergalerie  

   

Die Mitgliederversammlung ist vom Vereinsgruppenvorstand mindestens einmal im Jahr oder wenn es die Belange der Vereinsgruppe erfordern schriftlich einzuberufen. Sie ist ferner einzuberufen, wenn ein Drittel der Vereinsgruppenmitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vereinsgruppenvorstand beantragt.

Der Vereinsgruppenvorsitzende oder sein Stellvertreter kann die Mitgliederversammlung jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen einberufen.

Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Bei Abstimmungen zählen nur gültige Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.

Die Mitgliederversammlung der Vereinsgruppe hat folgende Aufgaben:

  • Entlastung und Wahl des Gruppenvorstandes
  • Wahl der Kassenprüfer
  • Beschlussfassung über Mitgliedsbeiträge auf der Grundlage der Vereinsvorgabe und der Gemeinschaftsleistungen
  • Beschlussfassung über den Ausschluss von Mitgliedern aus der Vereinsgruppe
  • Entgegennahme und Beschlussfassung über den Tätigkeitsbericht des Vorstandes, der Kassenberichte und der Berichte der Kassenprüfer.

 

 

 

 

   

Login Form  

   

Terminkalender  

Januar 2017
Mo Di Mi Do Fr Sa So
26 27 28 29 30 31 1
2 3 4 5 6 7 8
9 10 11 12 13 14 15
16 17 18 19 20 21 22
23 24 25 26 27 28 29
30 31 1 2 3 4 5
   
© Copyright by angler-weferlingen.de