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Die Delegiertenversammlung wird vom Vorstand alle 4 Jahre einberufen oder sie findet statt, wenn es die Belange des Vereins erfordern. Sie wird ferner einberufen, wenn 1 Drittel der Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gründe beim Verein beantragt.

Die Einberufung der Delegiertenversammlung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen. Die Leitung der Delegiertenversammlung obliegt dem Vorsitzenden, im Verhinderungsfall dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden. Ist keiner der beiden anwesend, so bestimmt die Versammlung den Leiter mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.

Die Delegiertenversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Der Mehrheitsbeschluss ist für alle Mitglieder des Vereins bindend. Die Abstimmung kann offen, oder auf Beschluss der Delegiertenversammlung geheim erfolgen. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Die gefassten Beschlüsse sind vom Schriftführer zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Schriftführer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen.

Die Delegiertenversammlung ist insbesondere zuständig für:

  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen
  • Entlastung und Wahl des Vorstandes
  • Wahl der Kassenprüfer
  • Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
  • Entgegennahme und Beschlussfassung über den Tätigkeitsbericht des Vorstandes, der Geschäfts- und Kassenberichte und der Berichte der Kassenprüfer

 

 

 

 

   

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