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Die Vereinsgruppen wählen ihren Vorstand für die Dauer von 4 Jahren in der Jahreshauptversammlung. Ein Vorstandsmitglied oder der Gruppenvorstand kann von der Mitgliederversammlung abgewählt werden, wenn ihm das Vertrauen entzogen wird. Wiederwahl ist zulässig. Als Grund für den Vertrauensentzug gilt grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Der Vorstand und der Kreisvorstand sind von der Wahl in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

 

 

   

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