Der Vorstand wird von der Delegiertenversammlung gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.
Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt im Vorstand.
Entzieht die Delegiertenversammlung einem Mitglied des Vorstandes oder dem gesamten Vorstand das Vertrauen, so finden Neuwahlen statt. Wiederwahl ist zulässig. Für den Vertrauensentzug muss ein wichtiger Grund vorliegen. Ein solcher ist besonders grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung.
Â
Â
Â
Â
Â