Dem Kreisvorstand gehören an:
- der Vorstand
- die Vorsitzenden der Vereinsgruppen
Der Kreisvorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere:
- Vorbereitung und Einberufung der Delegiertenversammlung
- laufende Geschäftsführung des Vereins
- Ausführung von Beschlüssen der Delegiertenversammlung
- Verwaltung und Pflege der Vereinseinrichtungen
- Pachtung und Organisation der Pflege von Gewässern
- Beschlussfassung über Ausschluss von Mitgliedern
Der Kreisvorstand tritt regelmäßig zusammen. Er ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende oder der 1. stellvertretende Vorsitzende und mindestens 60 % der Vereinsgruppen, durch die Vorsitzenden oder ein von ihm beauftragtes Mitglied, anwesend sind.
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