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Dem Kreisvorstand gehören an:

  • der Vorstand
  • die Vorsitzenden der Vereinsgruppen

Der Kreisvorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere:

  • Vorbereitung und Einberufung der Delegiertenversammlung
  • laufende Geschäftsführung des Vereins
  • Ausführung von Beschlüssen der Delegiertenversammlung
  • Verwaltung und Pflege der Vereinseinrichtungen
  • Pachtung und Organisation der Pflege von Gewässern
  • Beschlussfassung über Ausschluss von Mitgliedern

Der Kreisvorstand tritt regelmäßig zusammen. Er ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende oder der 1. stellvertretende Vorsitzende und mindestens 60 % der Vereinsgruppen, durch die Vorsitzenden oder ein von ihm beauftragtes Mitglied, anwesend sind.

 

 

 

 

 

   

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