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 Jedes Mitglied hat die Pflicht:

  • die Rechtsvorschriften der Länder sowie die Satzung des Vereins und des Landesanglerverbandes einzuhalten
  • sich gegenüber Natur und Umwelt rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst zu verhalten und sich aktiv zu ihrem Erhalt einzusetzen
  • die dem Verein oder dem Landesverband zur Pacht oder Nutzung übertragenen, von ihm geschaffenen bzw. erworbenen Gewässer, Sportanlagen, Anglerheime und andere bauliche Anlagen zu pflegen und zu schützen, sowie daran durch persönliche Leistungen entsprechend den Beschlüssen des Vereins beizutragen
  • pünktlich seine Mitgliedsbeiträge zu entrichten und seinen finanziellen Verpflichtungen entsprechend der Beitragsordnung nachzukommen
  • seinen Verpflichtungen zu gemeinnütziger Arbeit auf der Grundlage der Beschlüsse des Landesverbandes nachzukommen
  • alles zu unterlassen, was sich vereinsschädigend auswirken kann.

 

 

 

 

   

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