Jedes Mitglied hat das Recht:
- nach Erwerb des Fischereischeines und der Angelberechtigung das Angeln im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Landes Sachsen-Anhalt und der Ordnungen des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V. in den entsprechenden Vereinsgewässern des Landesverbandes auszuüben.
- aktiv am Vereinsleben teilzunehmen
- die Vereinseinrichtungen zu nutzen
- die Leitungen zu wählen und selbst gewählt zu werden
- Rechenschaft über geleistete Leitungstätigkeit zu verlangen
- einen Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen
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