Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter. Stimmberechtigt sind Mitglieder erst ab der Volljährigkeit.
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist, dass ein schriftlicher Aufnahmeantrag vorliegt.
Ãœber einen Aufnahmeantrag entscheidet die Mitgliederversammlung der jeweiligen Vereinsgruppe. Zwischen den Mitgliederversammlungen entscheidet der Gruppenvorstand.
Die Mitgliedschaft wird nach Zahlung der Aufnahmegebühr und nach Aushändigung der Satzung und deren schriftlicher Anerkennung wirksam.
Der Verein besteht aus:
- aktiven Mitgliedern
- passiven Mitgliedern
- Ehrenmitgliedern
Aktive Mitglieder sind direkt am sportlichen Angeln teilnehmende Mitglieder. Passive Mitglieder nehmen nicht aktiv am sportlichen Angeln teil. Zu Ehrenmitgliedern können einzelne Mitglieder von der Delegiertenversammlung ernannt werden, die sich in besonderer Weise um den Angelsport verdient gemacht haben.
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