Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Zweck des Vereins ist die Erhaltung und Entwicklung sowie Förderung des sportlichen Angelns. Seine Arbeit ist vorrangig darauf gerichtet:
- die Möglichkeiten und Voraussetzungen für alle Formen des sportlichenAngelns, die dem Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt und der Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V. entsprechen, zu erhalten;
- den Castingsport zu fördern und zu entwickeln;
- zum Natur- und Umweltschutz beizutragen;
- Leistungen von aktiver Arbeit zur Erhaltung und Pflege der Gewässer sowie der Hege der Fischbestände zu erbringen.
In Wahrnehmung seiner eigenständigen Aufgaben arbeitet der Verein auf der Grundlage der Gesetze des Landes Sachsen-Anhalt eng mit den staatlichen Einrichtungen, Betrieben und Vereinigungen zusammen, die sich für die Gestaltung der Landeskultur, den Schutz der Natur und den Sport einsetzen.
Der Kreisverein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke im Interesse des Vereins eingesetzt werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Â
Â
Â
Â