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Hallo Sportsfreunde,

die „Corona-Krise“ hält uns weiterhin fest in ihren Zwängen.

Aber ein Stück Normalität ist in Sicht.

Laut der sechsten Eindämmungsverordnung vom 26.05.2020, wurden im Sachsen-Anhalt-Plan div. Lockerungen beschlossen.

Unteranderem Lockerungen für:

 Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen

Zitat:

„Ab dem 28.05.2020 wird es – unter Einhaltung von Hygienevorschriften sowie bei Führen von Teilnehmerlisten zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen – zudem wieder möglich sein, Fachveranstaltungen, Tagungen und Fachkongresse auszurichten. Somit können auch wieder 2 Mitglieder- und Delegiertenversammlungen und andere Gremienberatungen, interne und öffentliche Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen und Parteien sowie kirchliche oder standesamtliche Trauungen und professionell organisierte Hochzeitsfeiern, Beisetzungen und Trauerfeiern durchgeführt werden.“

„Die Teilnehmendenzahl wird zunächst auf maximal 100 Personen begrenzt. Unterhalb dieser Schwelle kann sich eine engere Begrenzung durch das geltende Abstandsgebot des § 2 Abs. 1 Nr. 1 ergeben. Sie bemisst sich anhand der Größe des Veranstaltungsraumes. Dies kann vor Ort durch die Verantwortlichen im Vorhinein individuell berechnet, in Schutzkonzepten der Einrichtungen berücksichtigt und beim Einlass kontrolliert werden. Ab dem 01.07.2020 werden vergleichbare Veranstaltungen mit einer Teilnehmendenzahl von bis zu 250 Personen wieder möglich sein. Zum 01.09.2020 wird angestrebt, die maximale Teilnehmendenzahl für solche Veranstaltungen auf bis unter 1.000 Personen zu erweitern, soweit es die epidemische Lage zulässt“

 

Beherbergungsbetriebe und Tourismus

Zitat:

„Ab dem 28.05.2020 werden Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt für Touristen aus dem Inland wieder möglich sein. Das gilt auch für die touristische Beherbergung in Hotels, Pensionen und andere Unterkünften, für Zelt- und Campingplätze und Wohnmobilstellplätze (hier können auch wieder die Sanitäranlagen geöffnet werden), Ferienhäuser, Ferienhausparks und Ferienwohnungen sowie für Yacht- und Sportboothäfen. Regelungen für Touristen aus dem Ausland werden in Abhängigkeit von Bundesregelungen getroffen. Diese Öffnung erfordert die Einhaltung von Hygienevorschriften sowie das Führen von Gästelisten zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen. Wellnessbereiche im Beherbergungsgewerbe dürfen unter Einhaltung von Hygienevorschriften ebenfalls geöffnet werden. Auch die Ausflugsschifffahrt kann ab den 28.05.2020 unter Auflagen (Hygienevorschriften und Gästelisten) ihren Betrieb wieder aufnehmen. Die Zulassung von touristischen Busreisen wird an die Regelungen zum ÖPNV gebunden (Mund-Nase-Schutz).“

 

Somit können wir unter Einhaltung der Hygiene-Vorschriften und Abstandsregeln unseren Jahresplan wieder aufnehmen.

Der verpasste Arbeitseinsatz am Vereinsgewässer wird zu gegebener Zeit nachgeholt.

 

 

 

Petri Heil! Euer Vorstand!

 

Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/panorama/sachsen-anhalt-plan-corona-verordnung-100.html

 

 

 

 

   

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